Mobilitätsförderungen
- Anschaffung eines Assistenzhundes
- Mobilitätszuschuss
- Erwerb eines Kraftfahrzeugs
- sonstige Kosten
Anschaffung eines Assistenzhundes
Eine Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes können Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
Als Assistenzhund gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Eine Zuwendung für Therapiehunde kann nicht erfolgen.
Der Zuschuss ist bei Blindenführhunden mit maximal Euro 30.000,-, bei Service- und Signalhunden mit maximal Euro 10.000,- begrenzt.
Online Antragstellung
Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.
Online Antrag auf Gewährung einer Förderung zu Mobilitätshilfen
- 06_individualfoerderung_Assistenzhund.doc (DOC, 0,2 MB)
- Informationen zum Datenschutz - Individualförderungen (PDF, 0,3 MB)
- Information: Assistenzhund (Blindenführhund, Servicehund und Signalhund) - WORD-Datei (DOC, 0,1 MB)
- Information: Assistenzhund (Blindenführhund, Servicehund und Signalhund) - PDF-Datei (PDF, 0,2 MB)
Mobilitätszuschuss
Für einen behinderungsbedingten Mehraufwand bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit kann an begünstigte Behinderte – bei Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel – einmal jährlich ein pauschalierter Zuschuss gewährt werden.
Personen, die nach den Aufzeichnungen des Sozialministeriumservice Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss haben, werden im Rahmen einer Aktion (in der Regel im 2. Halbjahr des jeweiligen Kalenderjahres) schriftlich informiert und zur Antragstellung eingeladen.
Höhe des Zuschusses: EUR 580,- (Stand 2021)
Antrag auf Gewährung eines Mobilitätszuschusses für das Jahr 2021
INDV_Antrag_MOZ-_2021.doc (DOC, 0,2 MB)Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs
Für die Suche nach einem Arbeitsplatz, den Antritt oder die Ausübung einer Beschäftigung kann ein Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs gewährt werden. Ebenfalls förderbar sind geleaste oder führerscheinfreie Fahrzeuge.
Voraussetzungen
- Grad der Behinderung von mindestens 50 %
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich)
- Unterschreitung der Einkommensgrenze in Höhe der 12-fachen Ausgleichstaxe monatlich, pro unterhaltsberechtigter Person steigert sich dieser Betrag um 10 %
- Unterschreitung des Bruttokaufpreislimits (150fache Ausgleichstaxe) ohne Einrechnung der Kosten für behinderungsgerechte Ausstattung.
- eine Lenkerberechtigung, außer wenn dies behinderungs- oder altersbedingt nicht möglich ist. In diesem Fall ist der Transport durch eine andere Person zulässig, wenn der PKW überwiegend für den Menschen mit Behinderung verwendet wird
- Rechnung und Zulassung des Kraftfahrzeugs auf die Person, die den Antrag stellt, auch wenn der Mensch mit Behinderung nicht selbst lenkt
- Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Förderung (Ausnahmen bei vorzeitiger Unbrauchbarkeit des Kraftfahrzeugs oder bei behinderungsbedingten Gründen)
Höhe des Zuschuss
maximal in Höhe der 9-fachen Ausgleichstaxe zuzüglich behinderungsbedingt erforderliche Adaptierungen. Für Leasingfahrzeuge wird der Zuschuss gesondert berechnet.
Online Antragstellung
Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.
Online Antrag auf Gewährung einer Förderung zu Mobilitätshilfen
- Antrag: Zuschuss KFZ-Anschaffung/Adaptierung (DOC, 0,3 MB)
- Informationen zum Datenschutz - Individualförderungen (PDF, 0,3 MB)
Sonstige Kosten
Für einen Zuschuss zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Fahrt zum Arbeitsplatz oder Ausübung einer Beschäftigung verwenden Sie bitte den nachstehenden allgemeinen Antrag auf eine Individualförderung oder den Online Antrag.
Online Antragstellung
Den Antrag können Sie auch online stellen.
Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.
Online Antrag auf Gewährung einer Förderung zu Mobilitätshilfen
- 05_individualfoeerderung_foerderansuchen_allgemein_bundeswei.doc (DOC, 0,2 MB)
- Informationen zum Datenschutz - Individualförderungen (PDF, 0,3 MB)
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