Sozialentschädigungen
Im Rahmen der Sozialentschädigung werden Schäden abgegolten, die Personen im Zusammenhang mit Maßnahmen des Staates (z.B. die allgemeine Wehrpflicht), erlitten haben.
Aber auch in Belangen, in denen der Staat eine besondere Verantwortung wahrzunehmen hat, (z.B. bei Impfschäden) werden vom Sozialministeriumservice Leistungen aus der Sozialentschädigung zuerkannt.
Das Sozialministeriumservice ist im Rahmen der Sozialentschädigung für nachstehende Personengruppen zuständig:
- Kriegsbeschädigte der beiden Weltkriege und deren Hinterbliebene
- ehemalige Kriegsgefangene und Zivilinternierte
- Opfer des Nationalsozialismus und deren Hinterbliebene
- Heeresbeschädigte und deren Hinterbliebene
- Verbrechensopfer und deren Hinterbliebene
- Opfer von Gewalt in Heimen, Pflegefamilien und Krankenanstalten
- Impfgeschädigte
- Contergangeschädigte