Fliesen- und Plattenleger

Herr N. H. (geb. 1974) ist seit 2002 im niederösterreichischen Familienunternehmen Pfeifer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Vollzeit beschäftigt. Der gelernte Fliesenleger und Hafner ist gehörlos. Der Arbeitgeber ist überzeugt: „Auch mit den Kunden und Kundinnen funktioniert es sehr gut.“

Arbeitsplatzbeschreibung

Das Aufgabenfeld umfasst das Isolieren und das Schneiden von Fliesen, die Fugeneinteilung, Wände verputzen sowie das Einbauen von Badewannen und Duschen. Der Facharbeiter verlegt Platten und Fliesen sowie Natursteine und Mosaike.

Voraussetzung für die Arbeit bei der Firma Pfeifer war auch Besitz eines Führerscheins. Herr ist zudem N. H. ist gelernter Fliesenleger und Hafner.

Firma

Der Fliesen- und Plattenlegerbetrieb Pfeifer in Niederösterreich beschäftigt fünf MitarbeiterInnen. Der Handwerksbetrieb führt neben dem konventionellen Fliesenlegen vorwiegend kreative Auftragsarbeiten aus.

Planung und Umsetzung

Herr N. H. wurde 1974 geboren und ist seit seiner Geburt gehörlos.

Die Arbeitsassistenz der WITAF (Wissen Information Tradition Aktuelles Förderung für und von Gehörlosen) unterstützte die Vermittlung von Herrn N. H. an den Platten- und Fliesenlegerbetrieb. Das Bewerbungsgespräch im September 2002 führte zu einem festen und unbefristeten Arbeitsverhältnis ab dem 14. September 2002.

Die fachliche Qualifikation und die hohe Arbeitsmotivation von Herrn H. führten zu einer Anstellung auf Probe und in weiterer Folge zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Die Kommunikation funktioniert über Lippenlesen, SMS und Gebärdensprache. Der Arbeitgeber ist auch besonders zufrieden mit dem Umgang zwischen Herrn H. und den KundInnen. „Da gibt es überhaupt kein Problem.“

Unterstützung

Eine Arbeitsassistentin informierte den Arbeitgeber über Förderungsmöglichkeiten, organisierte und koordinierte die Antragsstellung für eine Integrationsbeihilfe (IBH) von monatlich EUR 1.000,- beim Bundessozialamt (jetzt Sozialministeriumservice). Sie betreute den Arbeitnehmer im Betrieb und unterstützte das Förderungsansuchen. Sie füllte die Förderanträge bis zur Unterschrift des Arbeitgebers aus und schulte den Betriebsleiter im Umgang mit gehörlosen Menschen.

Das Bundessozialamt (jetzt Sozialministeriumservice) gewährte für ein Jahr und zwei Monate eine Integrationsbeihilfe (IBH) in Höhe von 1.000 Euro pro Monat. Anschließend wurde Integrationsbeihilfe 3 Jahre lang im Ausmaß von 70% des Bruttolohnes excl. Lohnnebenkosten bis max. 700 Euro gewährt. Die Ansuchen für Förderungen waren jährlich neu zu stellen.

Entwicklungspotential

Die Begeisterung des Arbeitgebers ist so groß, dass er bei seinen Geschäftsfreunden wirbt, ebenfalls gehörlose MitarbeiterInnen anzustellen. Herr N. H. fühlt sich derart wohl im Betrieb, dass sich seine Arbeitsleistung durch erhöhte Selbstsicherheit und gute psychische Verfassung erheblich verbessern konnten. Laut Arbeitsassistentin "blüht Herr N. H. förmlich auf, so gut gefällt es ihm".

2010 berichtet der Arbeitgeber: „Es gibt keine Probleme. Herr H. erledigt die Arbeit bestens und geht auch sehr gut mit den KundInnen um.“

(c) Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik an der Johannes Kepler Universität, Linz