Gleichstellung und Barrierefreiheit
Menschen mit Behinderung sollen den gleichen Zugang zu öffentlich angebotenen Leistungen haben wie Menschen ohne Behinderung.
Barrierefreies Bauen
Unter baulichen Barrieren ist all das zu verstehen, was mit einem Bauwerk fest verbunden ist (z.B.: Stufen, zu schmale Türstöcke, etc.).
Die Zuständigkeit für das Baurecht liegt in Österreich im Bereich der Länder. Hier bestimmt die Bauordnung, worauf im Detail zu achten ist. Bauliche Barrieren können aber eine mittelbare Diskriminierung darstellen. Ob der Abbau einer Barriere zumutbar ist, wird von den Gerichten mittels einer Zumutbarkeitsprüfung festgestellt.
Orientierungshilfen
Ertastbare Leitsysteme, Bodenmarkierungen bei Stiegen, markierte Glasflächen, Braillebeschriftungen, Stockwerkansagen in Liften etc. dienen speziell Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit zur Orientierung in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum.Unterstützende Technologien
Unterstützende Technologien befassen sich mit (technischen) Hilfsmitteln, die Menschen mit Behinderung den Alltag erleichtern, die Integration in den Arbeitsmarkt verbessern und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen sollen.
Hierzu zählen Rollstühle, Alltagshilfen, Liftanlagen aber auch Computertechnologien wie z.B. Screenreader, Spracheingaben, Vergrößerungssoftware etc.
Barrierefreie Kommunikation und Information
Menschen mit Behinderung bedürfen – je nach Art der Einschränkung - verschiedener Formen der Verständigung. Bei der Weitergabe von Informationen muss drauf Bedacht genommen werden.
Induktionsanlagen ermöglichen Menschen mit einer Hörbehinderung und einem Hörgerät die störungsfreie Teilnahme an Veranstaltungen (z.B. Kino, Theater, Kirchen) und erleichtern auch die Kommunikation z.B. an einem Informationsschalter.
Gebärdensprache
Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist in Österreich als eigenständige Sprache anerkannt. Diese Anerkennung bedeutet, dass gehörlose Menschen ein Recht auf Information in ÖGS haben. Gebärdensprachvideos auf Websites, Fernsehsendungen in ÖGS etc. machen diese Medien für hörbehinderte und gehörlose Menschen barrierefrei.Leichter Lesen Texte
Für Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen Informationen in leicht verständlicher Sprache angeboten werden. Das LL Gütesiegel („Leicht Lesen“) bedeutet, dass die Informationen leicht zu lesen und zu verstehen sind.Akustische Hilfen
Hörbücher, aber auch das Radio (speziell das Internetradio) bieten für sehbehinderte und blinde Menschen Zugang zu Literatur und Information.Barrierefreies Internet
Das Internet als Informations- und Kommunikationsmedium ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Menschen mit Behinderung dürfen davon nicht ausgeschlossen sein.
Bei
- der Strukturierung (klare und übersichtliche Navigation, Kennzeichnung von Kapiteln, Formatierung von Überschriften etc.)
- der Positionierung von Elementen (Texte, Bilder etc.)
- den veränderbaren Einstellungen (Kontraste, Schriftgrößen etc.)
- der Sprache (Fremdsprachen, Abkürzungen etc.)
- der Verwendung von Bildern und
- von Dateien, die zum Download angeboten werden
Im World Wide Web Consortium (kurz: W3C), das als Gremium die Standards für das Internet erarbeitet, bietet die Web Accessibility Initiative (WAI) Empfehlungen und Richtlinien hinsichtlich der Barrierefreiheit im Internet.
Externe Links
- Menschen mit Behinderung auf der Website des Sozialministeriums
- Website von LIFEtool - computerunterstützte Kommunikation
- Website des Österreichischen Vereins für Gebärdensprache
- Capito Website
- Liste der Höranlagen in Österreich
- Website der Hörbücherei
- Freak-Verein zur Förderung behinderter Menschen in den Medien
- Website des W3 Consortiums
- Digitales Österreich Website
- Accessible Media Website
- Balance Gesetze in Leichter Sprache