Sonstige finanzielle Vorteile und Unterstützungen
Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds oder eine Gratis-Autobahnvignette erhalten.
Im Rahmen von Anträgen auf erhöhte Familienbeihilfe führt das Sozialministeriumservice die ärztliche Begutachtung für die Finanzbehörden durch.
Zudem können Menschen mit Behinderung und/oder geringem Einkommen diverse Gebührenbefreiungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen.
- Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
- Gratis Vignette
- Die erhöhte Familienbeihilfe
- Gebührenbefreiungen
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Zuwendungen aus dem "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung" können Personen gewährt werden, die durch ein mit ihrer Behinderung im Zusammenhang stehendes Ereignis in eine soziale Notlage geraten sind.
Mit der Unterstützung soll die Notlage gemildert oder beseitigt werden.
Die Antragstellung hat grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens zu erfolgen.
Aus Mitteln des Unterstützungsfonds können insbesondere nachstehende Maßnahmen finanziell unterstützt werden:
- Wohn- und Sanitärraumadaptierungen,
- Treppenlifte,
- Kommunikationshilfsmittel,
- Mobilität (behinderungsbedingt erforderlicher PKW Umbau) und
- Assistenzhunde
Antrag
Richtlinie
Gratis Vignette
Die Gratis-Autobahnvignette bekommen Personen mit Behindertenpass und der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung". Das Kraftfahrzeug muss auf die behinderte Person zugelassen sein.
Wie bekommt man die Gratis-Autobahnvignette?
Personen, die nach den Aufzeichnungen des Sozialministeriumservice Anspruch auf eine Gratis-Autobahnvignette haben, werden rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Jahresvignette schriftlich informiert und zur Antragstellung eingeladen.
Wenn die Vignette bereits gekauft wurde und die genannten Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Rückerstattung der Kosten bei der ASFINAG beantragt werden.
Den Antrag erhalten Sie bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice, die bei Vorliegen der Voraussetzungen eine entsprechende Bestätigung ausstellen können.
Gratis-Autobahnvignette 2018
Für 2018 gibt es erstmals die Möglichkeit, die herkömmliche Klebevignette oder alternativ dazu einen Gutschein für die Digitale Vignette zu beantragen.
Nähere Informationen dazu finden Sie in nachstehenden Infoblatt.
Digitale Vignette - Website der ASFINAG
Die erhöhte Familienbeihilfe
Die erhöhte Familienbeihilfe wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Die zuständige Behörde ist das Wohnsitzfinanzamt. Für den Nachweis der Behinderung wird nach Antragstellung zu einer amtsärztlichen Untersuchung beim Sozialministeriumservice eingeladen.
Voraussetzungen für erhöhte Familienbeihilfe:
Der Grad der Behinderung des Kindes beträgt mindestens 50 Prozent oder das Kind ist dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Es besteht Anspruch auf die „normale“ Familienbeihilfe.
Die Einkommensgrenze (nach dem ASVG-Richtsatz, Pflegegeld und Waisenrenten werden nicht angerechnet) darf von der Person, auf die sich der Anspruch auf die „normale“ Familienbeihilfe bezieht, nicht überschritten werden.
Informationen zur Familienbeihilfe auf der Website des BMFJ
Informationen zur Familienbeihilfe auf der help.gv.at Website
Gebührenbefreiungen
Befreiung von der Rundfunkgebühr und Zuschuss zum Fernsprechentgelt
Mehr Informationen zur Befreiung von der Rundfunkgebühr und Zuschuss zum Fernsprechentgelt sowie Befreiung von der Ökostrompauschale finden Sie auf der Website des Gebühreninfoservice.
Befreiung von der Ökostrompauschale
Anträge und weitere Informationen zur Befreiung von der Ökostrompauschale entnehmen Sie den Websites des Gebühreninfoservice und der Arbeiterkammer.
Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Serviceentgelt für die e-card
Anträge und weitere Informationen zur Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Serviceentgelt für die e-card entnehmen Sie den Websites help.gv.at und der Sozialversicherungsträger.