Fahrpreisermäßigung

Voraussetzung für die Ermäßigung ist ein österreichischer Behindertenpass (oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis) nach dem Bundesbehindertengesetz mit einem Grad der Behinderung von mind. 70% oder mit der Zusatzeintragung „Der Inhaber kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“.