Gleichstellung und Barrierefreiheit

Menschen mit Behinderung sollen den gleichen Zugang zu öffentlich angebotenen Leistungen haben wie Menschen ohne Behinderung. Angebote, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, müssen daher barrierefrei zugänglich und für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise – also ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe – zugänglich und nutzbar sein.

    Barrierefreies Bauen

    Unter baulichen Barrieren ist all das zu verstehen, was mit einem Bauwerk fest verbunden ist (z.B.: Stufen, zu schmale Türstöcke, etc.).

    Die Zuständigkeit für das Baurecht liegt in Österreich im Bereich der Länder. Hier bestimmt die Bauordnung, worauf im Detail zu achten ist. Bauliche Barrieren können aber eine mittelbare Diskriminierung darstellen. Ob der Abbau einer Barriere zumutbar ist, wird von den Gerichten mittels einer Zumutbarkeitsprüfung festgestellt.

    Orientierungshilfen

    Ertastbare Leitsysteme, Bodenmarkierungen bei Stiegen, markierte Glasflächen, Braillebeschriftungen, Stockwerkansagen in Liften etc. dienen speziell Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit zur Orientierung in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum.

    Unterstützende Technologien

    Unterstützende Technologien befassen sich mit (technischen) Hilfsmitteln, die Menschen mit Behinderung den Alltag erleichtern, die Integration in den Arbeitsmarkt verbessern und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen sollen.

    Hierzu zählen Rollstühle, Alltagshilfen, Liftanlagen aber auch Computertechnologien wie z.B. Screenreader, Spracheingaben, Vergrößerungssoftware etc.

    Barrierefreie Kommunikation und Information

    Menschen mit Behinderung bedürfen – je nach Art der Einschränkung - verschiedener Formen der Verständigung. Bei der Weitergabe von Informationen muss drauf Bedacht genommen werden.

    Induktionsanlagen ermöglichen Menschen mit einer Hörbehinderung und einem Hörgerät die störungsfreie Teilnahme an Veranstaltungen (z.B. Kino, Theater, Kirchen)  und erleichtern auch die Kommunikation z.B. an einem Informationsschalter.

    Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist in Österreich als eigenständige Sprache anerkannt. Diese Anerkennung bedeutet, dass gehörlose Menschen ein Recht auf Information in ÖGS haben. Gebärdensprachvideos auf Websites, Fernsehsendungen in ÖGS etc. machen diese Medien für hörbehinderte und gehörlose Menschen barrierefrei.
    Für Menschen mit Lernschwierigkeiten  müssen Informationen in leicht verständlicher Sprache angeboten werden. Das LL Gütesiegel („Leicht Lesen“) bedeutet, dass die Informationen leicht zu lesen und zu verstehen sind.
    Hörbücher, aber auch das Radio (speziell das Internetradio) bieten für sehbehinderte und blinde Menschen Zugang zu Literatur und Information.

    Das Internet als Informations- und Kommunikationsmedium ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Menschen mit Behinderung dürfen davon nicht ausgeschlossen sein.

    Bei

    • der Strukturierung (klare und übersichtliche Navigation, Kennzeichnung von Kapiteln, Formatierung von Überschriften etc.)
    • der Positionierung von Elementen (Texte, Bilder etc.)
    • den veränderbaren Einstellungen (Kontraste, Schriftgrößen etc.)
    • der Sprache (Fremdsprachen, Abkürzungen etc.)
    • der Verwendung von Bildern und
    • von Dateien, die zum Download angeboten werden

    sind verschiedene Vorgaben zu beachten um die Barrierefreiheit zu gewährleisten.
    Im World Wide Web Consortium (kurz: W3C), das als Gremium die Standards für das Internet erarbeitet, bietet die Web Accessibility Initiative (WAI) Empfehlungen und Richtlinien hinsichtlich der Barrierefreiheit im Internet.

    Fünf Dimensionen der Barrierefreiheit von Mag.a Schulze, der ehemaligen Vorsitzenden des Monitoringausschusses zur Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen:

    • Die soziale Barrierefreiheit könne umgesetzt werden, wenn Vorurteile gegenüber behinderten Menschen endlich abgebaut würden.
    • Die kommunikative Barrierefreiheit werde erreicht, wenn Menschen mit Behinderung Zugang zu Kommunikationsmitteln bekommen, die sie individuell benötigen.
    • Die intellektuelle Barrierefreiheit mache erforderlich, dass Gesetzestexte so formuliert werden, dass alle Menschen sie verstehen und wissen, was ihre Rechte sind.
    • Die physische Barrierefreiheit sieht vor, Barrieren durch Rampen, Aufzüge und andere Einrichtungen flächendeckend abzuschaffen.
    • Die ökonomische Barrierefreiheit. Menschen mit Behinderung würden durch die frühe Trennung in der Schule und später im Berufsleben auch strukturell marginalisiert.

    sowie
    Recht auf persönliche Assistenz.


    Menschen mit Behinderung auf der Website des Sozialministeriums

    Website von LIFEtool - computerunterstützte Kommunikation

    Website des Österreichischen Vereins für Gebärdensprache

    Capito Website

    Liste der Höranlagen in Österreich

    Website der Hörbücherei

    Freak-Verein zur Förderung behinderter Menschen in den Medien

    Website des W3 Consortiums

    Digitales Österreich Website

    Accessible Media Website

    Balance Gesetze in Leichter Sprache