Förderungen

Beihilfen und arbeitsplatzbezogene Förderungen erleichtern es Menschen mit Behinderung, eine Beschäftigung auszuüben. Sie tragen damit zur ihrer Gleichstellung und Wettbewerbsfähigkeit in der Arbeitswelt bei.

Individualförderungen können im Bereich
  • Arbeit und Ausbildung,
  • Lohnförderung,
  • Mobilität und
  • Selbstständige Unternehmer und Unternehmerinnen
gewährt werden.

Einschränkungen für öffentliche Institutionen

Der Bund, die Länder und Rehabilitationsträger (zum Beispiel das Arbeitsmarktservice oder die Sozialversicherungsträger), Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände mit 400 oder mehr Beschäftigten, politische Parteien und Parlamentsklubs können arbeitsplatzbezogene Förderungen nur unter folgenden Bedingungen erhalten: 

  • bei einem Grad der Behinderung von mindestens 70 vH. oder
  • bei einer schwerwiegenden Sinnesbehinderung, die nicht durch Seh- oder Hörbehelfe kompensiert werden kann,
  • und bei Begründung eines neuen Arbeitsplatzes, wenn dieser ohne die Förderung nicht erlangt werden könnte.
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

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