Lenkerberechtigung

Ein Mensch mit Behinderung kann finanzielle Unterstützung für die Erlangung der Lenkerberechtigung, also des Führerscheins, erhalten. Diese Unterstützung ist vorgesehen, wenn der Führerschein für die Erreichung oder Ausübung einer Erwerbstätigkeit unbedingt notwendig ist. Der Zuschuss zielt darauf ab, die Mobilität und somit die Teilhabe am Arbeitsleben zu erleichtern. Es wird bis zur Hälfte der entstehenden Kosten übernommen, um die Fahrt zum Arbeitsplatz mit einem Kraftfahrzeug zu ermöglichen.