Zusätzlicher Urlaub für behinderte Arbeitnehmer:innen, wenn dies im jeweiligen Kollektivvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder in dienstrechtlichen Bestimmungen (zB Beamten -Dienstrechtsgesetz) vorgesehen ist. Das Ausmaß des Zusatzurlaubes für behinderte Personen richtet sich nach der Höhe des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit und beträgt idR zwischen zwei und sechs Werktagen.
Hilfe und Barrierefreiheit
Informationen