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Telefonistin
Frau A. N. (geb. 1980) ist bei der Steiermärkischen Sparkasse seit Mai 2002 angestellt. Aufgrund ihrer Seheinschränkung wurde ihr Arbeitsplatz mit Braille Lesegeräten ausgestattet. Die Pensionsversicherungsanstalt und das Bundessozialamt (jetzt Sozialministeriumservice) übernahmen die Kosten. [...] Weiterlesen
Küchenhilfe in einer Großküche
Frau C. H. (geb. 1985) arbeitet als Küchenhilfe 20 Wochenstunden bei der Energie Burgenland AG. Frau H. leidet an Konzentrationsschwierigkeiten. Im Rahmen der Einschulung erhielt der Dienstgeber praktische Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen vom Integrationsfachdienst „Rettet das Kind“. [...] Weiterlesen
Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Landesstelle Oberösterreich stehen Ihnen in allen Belangen, die mit dem Thema Behinderung in Zusammenhang stehen, mit Rat und Tat zur Seite. Sie informieren kompetent über das breite Spektrum der Unterstützungsangebote, Dienstleistungen und Förderungen und sind stets bemüht, die bestmögliche Lösung für Ihre Anliegen zu finden. [...] Weiterlesen
Begünstigte Behinderte
Die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten dient unter anderem der Erlangung eines erhöhten Kündigungsschutzes (ab 50% Grad der Behinderung).Sollten Sie Schüler/-in oder Student/-in ohne Beschäftigung, bzw. Pensionist/-in ohne Beschäftigungsverhältnis sein oder das 65. Lebensjahr überschritten haben und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können Sie dem Kreis der begünstigten Behinderten nicht angehören.In diesem Falle besteht die Möglichkeit, Ihren Grad der Behinderung über das Behindertenpassverfahren feststellen zu lassen [...] Weiterlesen
Begünstigte Behinderte
Die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten dient unter anderem der Erlangung eines erhöhten Kündigungsschutzes (ab 50% Grad der Behinderung).Sollten Sie Schüler/-in oder Student/-in ohne Beschäftigung, bzw. Pensionist/-in ohne Beschäftigungsverhältnis sein oder das 65. Lebensjahr überschritten haben und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können Sie dem Kreis der begünstigten Behinderten nicht angehören.In diesem Falle besteht die Möglichkeit, Ihren Grad der Behinderung über das Behindertenpassverfahren feststellen zu lassen [...] Weiterlesen