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Landesstellen

Das Sozialministeriumservice hat 9 Landesstellen.  [...] Weiterlesen

Mediation

Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens kann nach der ersten Schlichtungssitzung im Sozialministeriumservice, bei Einwilligung beider Parteien, eine kostenfreie Mediation im Rahmen von 10 Stunden in Anspruch genommen werden. Die Kosten dafür übernimmt das Sozialministeriumservice. Die Mediationssitzungen finden am Ort des Mediators oder der Mediatorin statt. [...] Weiterlesen

Mediation

Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens kann nach der ersten Schlichtungssitzung im Sozialministeriumservice, bei Einwilligung beider Parteien, eine kostenfreie Mediation im Rahmen von 10 Stunden in Anspruch genommen werden. Die Kosten dafür übernimmt das Sozialministeriumservice. Die Mediationssitzungen finden am Ort des Mediators oder der Mediatorin statt. [...] Weiterlesen

Mediation

Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens kann nach der ersten Schlichtungssitzung im Sozialministeriumservice, bei Einwilligung beider Parteien, eine kostenfreie Mediation im Rahmen von 10 Stunden in Anspruch genommen werden. Die Kosten dafür übernimmt das Sozialministeriumservice. Die Mediationssitzungen finden am Ort des Mediators oder der Mediatorin statt. [...] Weiterlesen

Individualförderungen

Das Sozialministeriumservice zahlt verschiedene Individualförderungen aus. [...] Weiterlesen

Online Anträge

Alle Anträge des Sozialministeriumservice können Sie auch Online stellen. [...] Weiterlesen

Über uns

In diesem Bereich finden sie die wichtigsten Daten und Fakten zum Sozialministeriumservice [...] Weiterlesen

Heeresbeschädigte

Das Heeresentschädigungsgesetz regelt Ansprüche von Präsenzdienern, Frauen im Ausbildungsdienst und Wehrpflichtigen (zum Beispiel Milizsoldatinnen und Milizsoldaten), wenn sie infolge ihres Dienstes oder bei einem Wegunfall eine Gesundheitsschädigung (Dienstbeschädigung) erlitten haben, sowie Hinterbliebenen all dieser Personen.Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen jenen für die gesetzlich Unfallversicherten, wobei für Beschädigte insbesondere eine Versehrtenrente (bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten) in Betracht kommt.Hinterbliebene können ihren Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente geltend machen. Die nach dem Heeresversorgungsgesetz zuerkannten Leistungsansprüche bleiben gewahrt.  [...] Weiterlesen

Förderungen

Das Sozialministeriumservice bietet zahlreiche Förderungen und Zuschüsse im Privatbereich und Arbeitsbereich [...] Weiterlesen

Bestattungskosten

Im Rahmen der Sozialentschädigung ersetzt das Sozialministeriumservice die Bestattungskosten einer verstorbenen Person [...] Weiterlesen