Parkausweis
Seit 2014 stellt das Sozialministeriumservice den Parkausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung (StVO) gebührenfrei aus. Dieser Parkausweis ermöglicht das Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Alle relevanten Informationen zu Voraussetzungen, Beantragung und Verlängerung des Parkausweises finden Sie auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt "Parkausweis" [...]
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Goldschmied
Herr A. I. (geb. 1975) arbeitet in der oberösterreichischen Goldschmiede Pfoser. Die Goldschmiede baute im Zuge einer Umsiedlung des Geschäftslokals am neuen Standort einen barrierefreien Arbeitsplatz. Im Zuge der baulichen Adaptierungen gewährten das Bundessozialamt (jetzt Sozialministeriumservice) und die Pensionsversicherungsanstalt dem Unternehmen Investitionsförderungen. [...]
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Hilfskraft in der Käseverpackung
Herr U. T. (geb. 1979) steht in einem unbefristeten Dienstverhältnis mit der Vorarlberg Milch Genossenschaft. Die, durch das Down Syndrom bedingte, eingeschränktere Arbeitsleistung wird durch seine große Zuverlässigkeit und Genauigkeit ausgeglichen. Zusätzlich findet eine Unterstützung durch die Förderungen des Bundessozialamtes (jetzt Sozialministeriumservices) statt. [...]
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Behinderteneinstellung
Behinderteneinstellung ist wenn Unternehmen Begünstigte Behinderte beschäftigen. Das Sozialministeriumservice bietet Informationen und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen sowie für Unternehmen, die an der Beschäftigung oder der Einstellung von Menschen mit Behinderungen interessiert sind. Sie umfasst verschiedene Aspekte wie finanzielle Unterstützung, Gleichstellung und Projekte zur Arbeitsmarktintegration [...]
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Mischer von Müsliprodukten
Herr B. S. (geb. 1980) ist gelernter Bäcker und hat seit November 2000 ein festes Arbeitsverhältnis in der Gutscher Mühle Traismauer GmbH. Aufgrund von Konzentrationsschwierigkeiten des Mitarbeiters erhielt das Unternehmen Unterstützungen durch die Stellen AMS, Land Niederösterreich und Bundessozialamt (jetzt Sozialministeriumservice). [...]
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Schlichtung
Das Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice bietet eine formlose und kostenfreie Möglichkeit, Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung zu thematisieren. Es wird von geschulten Schlichtungsreferenten durchgeführt, die einen inhaltlichen Austausch zwischen den Parteien ermöglichen. Ziel ist es, eine gütliche Einigung zu erreichen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Eine rechtliche Vertretung ist nicht erforderlich, und es können Vertrauenspersonen hinzugezogen werden. [...]
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Pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige spielen eine zentrale Rolle in der Betreuung und Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Ihre Aufgabe wird als eine der selbstlosesten und wertvollsten angesehen, die sowohl für die betreuten Personen als auch für die Gesellschaft von großer Bedeutung ist. Das Sozialministeriumservice bietet Informationen, Ressourcen und Hilfestellungen, um pflegende Angehörige in ihrer wichtigen Rolle zu unterstützen und zu stärken. [...]
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Impfschaden
Bei einer Gesundheitsschädigung durch Impfungen in Österreich kann Betroffenen eine Entschädigung zustehen.Anspruch auf Entschädigung haben alle Personen (auch nicht österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger), die durch die bis 1980 vorgeschriebene Pockenschutzimpfung, eine im jeweiligen Mutter-Kind-Pass genannte Impfung oder eine mit Verordnung des Gesundheitsministeriums empfohlene Impfung eine Gesundheitsschädigung erlitten haben. Der Anspruch auf Beschädigtenrente oder Zulagen nach dem Impfschadengesetz besteht nur, wenn die Impfung in Österreich erfolgt ist. [...]
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Amtsbescheinigung
Die Amtsbescheinigung ist ein Dokument, das im Rahmen des Sozialentschädigungsgesetzes für Opfer des NS-Regimes ausgestellt wird. Sie dient der Identifizierung als Opfer und ermöglicht den Zugang zu bestimmten sozialen Leistungen und Unterstützungen. Der Antrag für einen Opferausweis oder eine Amtsbescheinigung kann über die Website des Sozialministeriumservice eingereicht werden. Dieses Dokument ist insbesondere für Personen relevant, die Anspruch auf Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz haben. [...]
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Erhöhter Kündigungsschutz
Das Behinderteneinstellungsgesetz sichert Menschen mit Behinderung einen erhöhten Kündigungsschutz zu. Dieser Schutz stellt sicher, dass das Dienstverhältnis eines begünstigten Behinderten nur mit vorheriger Zustimmung des Behindertenausschusses gekündigt werden kann. Die Zustimmung, die von den Landesstellen des Sozialministeriumservice erteilt wird, muss mindestens 4 Wochen vor der Kündigung beantragt werden. In besonderen Fällen ist eine nachträgliche Zustimmung möglich. Eine Kündigung ohne diese Zustimmung ist unwirksam. [...]
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