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Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung umfassen Personen, die langfristige körperliche, psychische, Sinnesbeeinträchtigungen oder Lernschwierigkeiten haben. Diese Beeinträchtigungen können die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erschweren. Eine Behinderung liegt vor, wenn die Beeinträchtigung länger als 6 Monate andauert. Das Sozialministeriumservice bietet vielfältige Unterstützung und setzt sich für die Gleichstellung und Barrierefreiheit ein, um die Teilhabe am Arbeitsmarkt und im sozialen Leben zu fördern. [...] Weiterlesen

Opferfürsorge

Opferfürsorge bietet Unterstützung für Menschen, die zwischen 1933 und 1945 gesundheitliche Schädigungen erlitten haben, sei es durch Kampf für ein demokratisches Österreich oder politische Verfolgung. Anspruchsberechtigte sind neben den direkten Opfern auch deren Hinterbliebene. Leistungen umfassen unter anderem Renten, Gesundheitsfürsorge und spezielle Zuschüsse. Für die Beantragung und Details zu den Voraussetzungen ist die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice zuständig. [...] Weiterlesen

Projektförderung

Die Projektförderung des Sozialministeriumservice unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen für Menschen mit Assistenzbedarf, um deren Einstieg und Erhalt im Arbeitsmarkt zu fördern. Ein Großteil dieser Arbeitsmarktprojekte ist im Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) integriert, das kostenlose Unterstützungsleistungen anbietet. Ziel ist es, Personen zwischen 15 und 65 Jahren den Arbeitsmarktzugang zu erleichtern und bestehende Arbeitsplätze zu sichern. Weitere Projekte sind fit2work und AusBildung bis 18. [...] Weiterlesen

Barrierefreie Unternehmen

Barrierefreie Unternehmen sind solche, die Maßnahmen ergreifen, um ihre Arbeitsplätze, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Der Sozialministeriumservice bietet Förderungen für die Herstellung von Barrierefreiheit in Unternehmen an. Diese Förderungen können bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr und Unternehmen betragen, vorausgesetzt, die Investitionen liegen bei 20.000 Euro oder mehr. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf jene Kostenanteile, die unmittelbar mit der Herstellung von Barrierefreiheit zusammenhängen. [...] Weiterlesen

Arbeitsmarktprojekte

Arbeitsmarktprojekte sind eine Reihe von Unterstützungsleistungen, die vom Sozialministeriumservice für Menschen mit Assistenzbedarf finanziert werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen oder zu erleichtern und bestehende Arbeitsverhältnisse zu sichern. Ein Großteil dieser Projekte ist im Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) zusammengefasst. Sie bieten u.a. Beratung und Unterstützung bei Fragen zur seelischen und körperlichen Gesundheit am Arbeitsplatz durch das Programm fit2work sowie Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte für Menschen mit Assistenzbedarf. [...] Weiterlesen

Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus

Die Inklusionsförderung erhalten einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Die InklusionsförderungPlus erhalten nicht-einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Um die Beschäftigung von Frauen mit Behinderung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen im anzukurbeln, soll seit 1.1.2020 in jedem Fall, unabhängig von der Beschäftigungspflicht, eine InklusionsförderungPlus gewährt werden.Es können sowohl befristete als auch unbefristete Dienstverhältnisse gefördert werden. Eine behinderungsbedingte Leistungseinschränkung der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers ist nicht nachzuweisen.Lehrverhältnisse sind nicht förderbar. Für jeden begünstigt Behinderten in einem Lehrverhältnis erhaltenBetriebe vom Sozialministeriumservice ohnedies eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds bzw. können Unternehmen für Lehrlinge mit Behindertenpass den Inklusionsbonus für Lehrlinge beantragen. Liegen die Voraussetzungen für diese Prämie aus dem Ausgleichstaxfonds vor, gebührt für diesen Zeitraum kein Inklusionsbonus. [...] Weiterlesen

Inklusionsbonus

Die Inklusionsförderung erhalten einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Die InklusionsförderungPlus erhalten nicht-einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Um die Beschäftigung von Frauen mit Behinderung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen im anzukurbeln, soll seit 1.1.2020 in jedem Fall, unabhängig von der Beschäftigungspflicht, eine InklusionsförderungPlus gewährt werden.Es können sowohl befristete als auch unbefristete Dienstverhältnisse gefördert werden. Eine behinderungsbedingte Leistungseinschränkung der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers ist nicht nachzuweisen.Lehrverhältnisse sind nicht förderbar. Für jeden begünstigt Behinderten in einem Lehrverhältnis erhaltenBetriebe vom Sozialministeriumservice ohnedies eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds bzw. können Unternehmen für Lehrlinge mit Behindertenpass den Inklusionsbonus für Lehrlinge beantragen. Liegen die Voraussetzungen für diese Prämie aus dem Ausgleichstaxfonds vor, gebührt für diesen Zeitraum kein Inklusionsbonus. [...] Weiterlesen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.sozialministeriumservice.at [...] Weiterlesen

Gleichstellung und Barrierefreiheit

Menschen mit Behinderung sollen den gleichen Zugang zu öffentlich angebotenen Leistungen haben wie Menschen ohne Behinderung. Angebote, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, müssen daher barrierefrei zugänglich und für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise – also ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe – zugänglich und nutzbar sein. [...] Weiterlesen

Gleichstellung und Barrierefreiheit

Menschen mit Behinderung sollen den gleichen Zugang zu öffentlich angebotenen Leistungen haben wie Menschen ohne Behinderung. Angebote, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, müssen daher barrierefrei zugänglich und für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise – also ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe – zugänglich und nutzbar sein. [...] Weiterlesen