Die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten dient unter anderem der Erlangung eines erhöhten Kündigungsschutzes (ab 50% Grad der Behinderung).Sollten Sie Schüler/-in oder Student/-in ohne Beschäftigung, bzw. Pensionist/-in ohne Beschäftigungsverhältnis sein oder das 65. Lebensjahr überschritten haben und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können Sie dem Kreis der begünstigten Behinderten nicht angehören.In diesem Falle besteht die Möglichkeit, Ihren Grad der Behinderung über das Behindertenpassverfahren feststellen zu lassen [...]
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Begünstigte Behinderte
Die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten dient unter anderem der Erlangung eines erhöhten Kündigungsschutzes (ab 50% Grad der Behinderung).Sollten Sie Schüler/-in oder Student/-in ohne Beschäftigung, bzw. Pensionist/-in ohne Beschäftigungsverhältnis sein oder das 65. Lebensjahr überschritten haben und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können Sie dem Kreis der begünstigten Behinderten nicht angehören.In diesem Falle besteht die Möglichkeit, Ihren Grad der Behinderung über das Behindertenpassverfahren feststellen zu lassen [...]
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