Der Arbeitsplatzsicherungszuschuss ist eine Förderung, die eingesetzt wird, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung zu sichern, falls dieser gefährdet ist. Der Zuschuss kann für die Dauer der Gefährdung gewährt werden und deckt dabei einen Teil der Lohn- und Ausbildungskosten ab. Die maximale Dauer für die Gewährung dieses Zuschusses beträgt drei Jahre. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist die nachgewiesene Gefährdung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes der betroffenen Person.
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