fit2work

fit2work ist das Programm für eine gesunde Arbeitswelt, das von Personen mit gesundheitlichen Problemen und von Betrieben (ab einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin) in Anspruch genommen werden kann. fit2work bietet Information, Beratung und Unterstützung bei Fragen zur seelischen und körperlichen Gesundheit am Arbeitsplatz.

Für wen ist fit2work gedacht?

  • Erwerbstätige (auch EPUs)
  • Arbeitssuchende
  • Arbeitslose
  • arbeitslose und erwerbstätige Personen mit längeren Krankenstandtagen
  • Personen, die schon lange im Krankenstand sind und deren Krankengeldbezug ausläuft oder ausgelaufen ist („ausgesteuert“)
  • Personen, die nach längeren Krankenstandtagen wieder in ihren Beruf einsteigen möchten
  • Betriebe (ab einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin)

Wie hilft fit2work?

Durch individuelle Beratung zur Verbesserung der Erwerbsfähigkeit bis zum Regelpensionsalter sowie nach arbeitsmedizinischer und/oder arbeitspsychologischer Abklärung auch durch Begleitung eines Case Managers oder einer Case Managerin im Rahmen eines „Case Managements“ oder eines erweiterten Case Managements („Case Management plus“) für ausgesteuerte Personen.

Bei Bedarf kann das Case Management auch durch kostenfreie klinisch psychologische Behandlung im Rahmen von fit2work unterstützt werden.
Voraussetzung ist, dass seitens der Krankenversicherung keine adäquate kostenlose Behandlung zeitgerecht zur Verfügung steht.

Betriebe werden dabei unterstützt, eine betriebsinterne Struktur aufzubauen, um Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach längeren Krankenständen oder mit gesundheitlichen Problemen in den Betrieb (wieder-)einzugliedern. Je nach Bedarf können Betriebe die BGM-Orientierung und/oder die Eingliederungsberatung in Anspruch nehmen.

fit2work zeigt die Angebote verschiedener (regionaler) Partnerinstitutionen auf und versucht mit den Klienten und Klientinnen eine auf den Einzelfall abgestimmte Lösung zu erreichen.

Finanzierungsschlüssel

Für das Jahr 2025 wurden folgende Finanzierungsanteile der Partner festgelegt:
  • BMASGPK zu Lasten der Gebarung Arbeitsmarktpolitik 49,50 %
  • Sozialversicherungsträger 44,70 %
  • Sozialministeriumservice 5,80 %