Ausbildung, Beruf und Beschäftigung

Der Schwerpunkt des Sozialministeriumservice liegt im Bereich der beruflichen Inklusion von Menschen mit Assistenzbedarf.

Menschen mit Behinderung können – unter bestimmten Voraussetzungen – in die Personengruppe der begünstigten Behinderten aufgenommen werden. Für begünstigte Behinderte sind auch zahlreiche Förderungen und Vorteile am Arbeitsmarkt vorgesehen.

 So gilt z.B. ein erhöhter Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses eingeholt werden muss.

Einige dieser Förderungen und Unterstützungsangebote können von Jugendlichen im Rahmen einer Ausbildung (z.B. Lehre, Studium) in Anspruch genommen werden.

Unternehmen sind verpflichtet, ab einer bestimmten Anzahl an Beschäftigten begünstigte Behinderte einzustellen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, wird eine Ausgleichstaxe durch das Sozialministeriumservice eingehoben.

 Gleichzeitig gibt es aber auch Förderungen, Zuschüsse und Unterstützungsleistungen für Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen.

Die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Assistenzbedarf werden in Form von vom Sozialministeriumservice finanzierten Arbeitsmarktprojekten angeboten.

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