Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds oder eine Gratis-Autobahnvignette erhalten.
Zuwendungen aus dem "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung" können Personen gewährt werden, die durch ein mit ihrer Behinderung im Zusammenhang stehendes Ereignis in eine soziale Notlage geraten sind.
Mit der Unterstützung soll die Notlage gemildert oder beseitigt werden.
Die Antragstellung hat grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens zu erfolgen.
Aus Mitteln des Unterstützungsfonds können insbesondere nachstehende Maßnahmen finanziell unterstützt werden:
Den Antrag können Sie auch online stellen.
Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.
Online Antrag auf Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen sind bei der jeweils örtlich zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice einzubringen.
Informationen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, zur Gratis-Vignette und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Menschen mit Behinderung
Nähere Informationen zur neuen Rechtslage für die motorbezogene Versicherungssteuer und die Gratis-Vignette ab 1. Dezember 2019 sowie zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) seit 30. Oktober 2019 erhalten Sie im nachstehenden Download.
Information_fuer_Menschen_mit_Behinderung.pdf (PDF, 0,2 MB)Kostenfreie Streckenmaut für Menschen mit Behinderungen
Automatische Buchung der Mehrfahrtenkarte ab 01.12.2023
Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf eine Gratis-Jahresvignette, sofern die Kundinnen und Kunden im Besitz eines Behindertenpasses mit dem Zusatz "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" oder "Blindheit" und somit von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind. Mit diesen Voraussetzungen steht ab 01.12.2023 die Mehrfahrtenkarte ohne weitere Kosten für diesen Personenkreis zur Verfügung.
Die Ausstellung erfolgt automatisch zusammen mit der Jahres-Vignette. Da jene wesentlichen Daten, die zur Erlangung einer Gratisvignette notwendig sind, bereits im System vorliegen, bedarf es keinerlei weiterer Unterlagen bzw. dienen diese Daten ab sofort der automatischen Mitbuchung der Mehrfahrtenkarte für die Streckenmaut-Abschnitte wie etwa Brenner- oder Tauernautobahn.
Presseaussendung der ASFINAGDer Grad der Behinderung des Kindes beträgt mindestens 50 Prozent oder das Kind ist dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Es besteht Anspruch auf die „normale“ Familienbeihilfe.
Die Einkommensgrenze (nach dem ASVG-Richtsatz, Pflegegeld und Waisenrenten werden nicht angerechnet) darf von der Person, auf die sich der Anspruch auf die „normale“ Familienbeihilfe bezieht, nicht überschritten werden.
Vielfältige Unterstützungs- und Begleitmaßnahmen werden durch die Mitarbeiter und MItarbeiterinnen der Landesstelle Niederösterreich des Sozialministeriumservice für Sie kompetent erbracht. Das Team ist für Ihre Anliegen zu Fragen der Behinderung in Niederösterreich präsent und gerne für Sie da – sowohl in der Landesstelle in St. Pölten als auch in der Außenstelle in Wien. Weiterlesen ›
Die Landesstellen des Sozialministeriumservice sind die regionale Anlaufstellen in den Bundesländern. Sie sind nah an den Menschen und setzen ihre Aufgaben mit Rücksicht auf die regionalen Besonderheiten um. Die Fachabteilungen der Landesstellen bieten eine Erstberatung zu den Leistungen des Sozialministeriumservice an. Auch alle Anträge können hier gestellt werden. Weiterlesen ›