Menschen mit Behinderung sollen den gleichen Zugang zu öffentlich angebotenen Leistungen haben wie Menschen ohne Behinderung. Angebote, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, müssen daher barrierefrei zugänglich und für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise – also ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe – zugänglich und nutzbar sein.
Unter baulichen Barrieren ist all das zu verstehen, was mit einem Bauwerk fest verbunden ist (z.B.: Stufen, zu schmale Türstöcke, etc.).
Die Zuständigkeit für das Baurecht liegt in Österreich im Bereich der Länder. Hier bestimmt die Bauordnung, worauf im Detail zu achten ist. Bauliche Barrieren können aber eine mittelbare Diskriminierung darstellen. Ob der Abbau einer Barriere zumutbar ist, wird von den Gerichten mittels einer Zumutbarkeitsprüfung festgestellt.
Unterstützende Technologien befassen sich mit (technischen) Hilfsmitteln, die Menschen mit Behinderung den Alltag erleichtern, die Integration in den Arbeitsmarkt verbessern und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen sollen.
Hierzu zählen Rollstühle, Alltagshilfen, Liftanlagen aber auch Computertechnologien wie z.B. Screenreader, Spracheingaben, Vergrößerungssoftware etc.
Menschen mit Behinderung bedürfen – je nach Art der Einschränkung - verschiedener Formen der Verständigung. Bei der Weitergabe von Informationen muss drauf Bedacht genommen werden.
Induktionsanlagen ermöglichen Menschen mit einer Hörbehinderung und einem Hörgerät die störungsfreie Teilnahme an Veranstaltungen (z.B. Kino, Theater, Kirchen) und erleichtern auch die Kommunikation z.B. an einem Informationsschalter.
Das Internet als Informations- und Kommunikationsmedium ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Menschen mit Behinderung dürfen davon nicht ausgeschlossen sein.
Bei
sind verschiedene Vorgaben zu beachten um die Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Im World Wide Web Consortium (kurz: W3C), das als Gremium die Standards für das Internet erarbeitet, bietet die Web Accessibility Initiative (WAI) Empfehlungen und Richtlinien hinsichtlich der Barrierefreiheit im Internet.
Fünf Dimensionen der Barrierefreiheit von Mag.a Schulze, der ehemaligen Vorsitzenden des Monitoringausschusses zur Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen:
sowie
Recht auf persönliche Assistenz.
Menschen mit Behinderung auf der Website des Sozialministeriums
Website von LIFEtool - computerunterstützte Kommunikation
Website des Österreichischen Vereins für Gebärdensprache
Liste der Höranlagen in Österreich
Freak-Verein zur Förderung behinderter Menschen in den Medien