Alle Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung, den Erhalt der Ausweise sowie deren Verlängerung, finden Sie auf folgenden Seiten:
Der Behindertenpass ist ein Lichbildausweis, der bei Anträgen, die nach dem 1. September 2016 im Sozialministeriumservice einlangen, im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Der Behindertenpass kann von allen Altersgruppen beantragt werden und gilt vor allem für den privaten Bereich. Es können auch steuerliche Vergünstigungen bei der Arbeitsnehmer:innenveranlagung (Steuerausgleich) abgesetzt werden. Weiterlesen ›
Seit 2014 werden Ausweise gemäß § 29 b Straßenverkehrsordnung (StVO), kurz Parkausweise,vom Sozialministeriumservice gebührenfrei ausgestellt. Weiterlesen ›