Begünstigteneigenschaft

Die Begünstigteneigenschaft bezieht sich auf den Status von Menschen mit Behinderungen, der ihnen bestimmte Vorteile im Arbeitsleben verschafft. Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50% aufweisen, können als begünstigte Behinderte anerkannt werden. Diese Anerkennung bietet verschiedene Vorteile, darunter:

  • Erhöhten Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber muss vor einer Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses einholen.
  • Förderungen: Begünstigte Behinderte können Förderungen für die Aufnahme einer Arbeit oder einer Ausbildung erhalten.
  • Zusätzlichen Urlaub: Unter bestimmten Bedingungen kann mehr Urlaub gewährt werden, sofern dies im Arbeitsvertrag vorgesehen ist.

Die Feststellung der Begünstigteneigenschaft dient somit der besseren Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt und dem Schutz vor Benachteiligung.