Die Begünstigteneigenschaft bezieht sich auf den Status von Menschen mit Behinderungen, der ihnen bestimmte Vorteile im Arbeitsleben verschafft. Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50% aufweisen, können als begünstigte Behinderte anerkannt werden. Diese Anerkennung bietet verschiedene Vorteile, darunter:
Die Feststellung der Begünstigteneigenschaft dient somit der besseren Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt und dem Schutz vor Benachteiligung.
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