Ersatzpflege

Förderbar ist eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche. Nur bei demenziell erkrankten Personen und bei minderjährigen Pflegebedürftigen ist die Förderung bereits für eine Ersatzpflege ab 3 Tagen möglich wenn die eigentliche Pflegeperson wegen Krnakheit, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert ist.