Feststellung des Grades der Behinderung

Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige des Sozialministeriumservices.Aktuelle medizinische Befunde und Atteste (nicht älter als 2 Jahre) müssen dem Antrag beigelegt werden. Der Ärztliche Dienst entscheidet dann, ob es zu einer Vorladung kommt oder eine aktenmäßige Beurteilung durchgeführt wird.