Heimopfer

Das Heimopferrentengesetz regelt Ansprüche von Personen, die in Kinder- oder Jugendheimen oder in Pflegefamilien Gewalt erlitten und deswegen vom Heimträger eine pauschalierte Entschädigungsleistung erhalten haben. Es handelt sich um eine monatliche Rentenleistung in einem Fixbetrag.