Kriegsgefangene
Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die als Soldaten der ehemaligen Deutschen Wehrmacht (oder der ehemaligen k.u.k. Armee bzw. deren Verbündeten oder des Bundesheers der 1. Republik) durch vormilitärische Ausbildungdurch sonstige Dienstverrichtung (zum Beispiel Krankenschwester, Reichsarbeitsdienst), durch Kriegsgefangenschaftdurch unverschuldete Kriegseinwirkung (zum Beispiel Bombenangriff, aufgefundene Sprengkörper) oder durch unverschuldete Gewaltakte der Besatzungsmächte Österreichseine Gesundheitsschädigung (Dienstbeschädigung) erlitten haben sowie deren Hinterbliebene – Witwen, Witwer, Waisen und Eltern.