Schlichtung
Das Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice bietet eine formlose und kostenfreie Möglichkeit, Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung zu thematisieren. Es wird von geschulten Schlichtungsreferenten durchgeführt, die einen inhaltlichen Austausch zwischen den Parteien ermöglichen. Ziel ist es, eine gütliche Einigung zu erreichen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Eine rechtliche Vertretung ist nicht erforderlich, und es können Vertrauenspersonen hinzugezogen werden.