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Ergebnisse 1–7 von 7 für "Inklusionsbonus für Lehrlinge"

Inklusionsbonus

Die Inklusionsförderung erhalten einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Die InklusionsförderungPlus erhalten nicht-einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Um die Beschäftigung von Frauen mit Behinderung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen im anzukurbeln, soll seit 1.1.2020 in jedem Fall, unabhängig von der Beschäftigungspflicht, eine InklusionsförderungPlus gewährt werden.Es können sowohl befristete als auch unbefristete Dienstverhältnisse gefördert werden. Eine behinderungsbedingte Leistungseinschränkung der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers ist nicht nachzuweisen.Lehrverhältnisse sind nicht förderbar. Für jeden begünstigt Behinderten in einem Lehrverhältnis erhaltenBetriebe vom Sozialministeriumservice ohnedies eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds bzw. können Unternehmen für Lehrlinge mit Behindertenpass den Inklusionsbonus für Lehrlinge beantragen. Liegen die Voraussetzungen für diese Prämie aus dem Ausgleichstaxfonds vor, gebührt für diesen Zeitraum kein Inklusionsbonus. [...] Weiterlesen

Lohnförderungen

Zuschüsse zu den Lohnkosten können in Form des Inklusionsbonus für Lehrlinge,  einer Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus, eines Entgeltzuschusses oder eines Arbeitsplatzsicherungszuschusses gewährt werden. [...] Weiterlesen

Entgeltzuschuss

Zuschüsse zu den Lohnkosten können in Form des Inklusionsbonus für Lehrlinge,  einer Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus, eines Entgeltzuschusses oder eines Arbeitsplatzsicherungszuschusses gewährt werden. [...] Weiterlesen

Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus

Die Inklusionsförderung erhalten einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Die InklusionsförderungPlus erhalten nicht-einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Um die Beschäftigung von Frauen mit Behinderung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen im anzukurbeln, soll seit 1.1.2020 in jedem Fall, unabhängig von der Beschäftigungspflicht, eine InklusionsförderungPlus gewährt werden.Es können sowohl befristete als auch unbefristete Dienstverhältnisse gefördert werden. Eine behinderungsbedingte Leistungseinschränkung der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers ist nicht nachzuweisen.Lehrverhältnisse sind nicht förderbar. Für jeden begünstigt Behinderten in einem Lehrverhältnis erhaltenBetriebe vom Sozialministeriumservice ohnedies eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds bzw. können Unternehmen für Lehrlinge mit Behindertenpass den Inklusionsbonus für Lehrlinge beantragen. Liegen die Voraussetzungen für diese Prämie aus dem Ausgleichstaxfonds vor, gebührt für diesen Zeitraum kein Inklusionsbonus. [...] Weiterlesen

Lohnförderungen

Lohnförderungen sind finanzielle Zuschüsse, die Unternehmen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erhalten können. Sie umfassen verschiedene Formen wie den Inklusionsbonus für Lehrlinge, Inklusionsförderung, InklusionsförderungPlus, Entgeltzuschuss und Arbeitsplatzsicherungszuschuss. Diese Förderungen sollen die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt unterstützen und Unternehmen finanziell entlasten. Sie richten sich nach bestimmten Kriterien wie der Art des Beschäftigungsverhältnisses und dem Grad der Behinderung. [...] Weiterlesen