Richtlinie Persönliche Assistenz

Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Persönliche Assistenz:


Persönliche Assistenz ist ein zentrales Element zur Sicherstellung selbstbestimmter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Da die Länder für Persönliche Assistenz außerhalb der Arbeitswelt zuständig sind, wurde die Möglichkeit einer Förderung aus Mitteln des Unterstützungsfonds geschaffen, mittels welcher im Rahmen von Pilotprojekten Persönliche Assistenz im Sinne des Regierungsprogramms nach harmonisierten Rahmenbedingungen abgewickelt werden soll.

Länder, die ihr Angebot auf der Grundlage der nachstehenden Richtlinie zur Verfügung stellen, erhalten vom Bund eine Förderung von bis zu 50% der Kosten (max. € 16,30) pro Assistenzstunde. Förderansuchen sind beim Sozialministeriumservice zu stellen.

Download: 

Richtlinie_Persoenliche_Assistenz_genehmigt.pdf (PDF, 0,4 MB)