Barrierefreiheit

Barrierefreiheit heißt, es gibt keine Hindernisse.

    Bauliche Barrieren

    Bauliche Barrieren sind alle Hindernisse, die ein Gebäude betreffen.

    Bauliche Barrieren sind zum Beispiel Stufen, oder zu schmale Türstöcke, oder zu kleine Sanitär-Anlagen. Eine Sanitär-Anlage ist zum Beispiel ein Bad.

    Für Personen mit Behinderung sind Gebäude mit Barrieren nur schwer zugänglich, oder gar nicht zugänglich.

    In Österreich ist jedes Bundesland selbst für das Baurecht zuständig. Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung.

    Was bei barrierefreiem Bauen beachtet werden muss, richtet sich daher vor allem nach den Bauordnungen von den Bundesländern.
     
    Das BGStG bestimmt, dass eine bauliche Barriere für eine Person mit Behinderung eine mittelbare Diskriminierung sein kann. Und das heißt, eine Person mit Behinderung hat bei einer mittelbaren Diskriminierung Anspruch auf Schaden-Ersatz.

    Bevor es jedoch zu einer Schaden-Ersatz-Klage kommt, wird immer eine Zumutbarkeits-Prüfung gemacht. Dabei wird geprüft, wie viel Aufwand notwendig ist, damit Barrieren beseitigt werden.

    Wo verlangt das Gesetz Barrierefreiheit?

    • Das Gesetz verlangt, Gebäude und sonstige Anlagen müssen barrierefrei zugänglich sein.
    • Das Gesetz verlangt, öffentliche Verkehrsmittel müssen barrierefrei zugänglich sein.
    • Das Gesetz verlangt, technische Gebrauchs-Gegenstände müssen barrierefrei zugänglich sein. Das ist zum Beispiel ein Handy.
    • Das Gesetz verlangt, Systeme der Informations-Verarbeitung müssen barrierefrei zugänglich sein. Das ist zum Beispiel ein Computer.
    • Das Gesetz verlangt, andere gestaltete Lebensbereiche müssen barrierefrei zugänglich sein. Das ist zum Beispiel eine öffentliche Parkanlage.

    Für Personen mit Behinderung müssen alle genannten Bereiche barrierefrei zugänglich sein. Für Personen mit Behinderung müssen alle genannten Bereiche barrierefrei benutzbar sein. Dann kann man von Barrierefreiheit sprechen.

    Das BGStG kann nicht anordnen, wie eine barrierefreie Umgebung aussehen soll.

    Wenn man mehr erfahren will, wie Lebensbereiche gestaltet werden sollen, kann auf die nächste Zeile klicken.
    Informationen zum Handbuch für barrierefreies Wohnen

    Im BGStG steht aber, dass öffentliche Angebote barrierefrei zugänglich sein müssen. Sonst kann es zu einer unmittelbaren Diskriminierung kommen.

    Zumutbarkeitsprüfung

    Damit bauliche Barrieren beseitigt werden, braucht es manchmal eine Zumutbarkeits-Prüfung. Das heißt, es muss geprüft werden, ob ein Gebäude barrierefrei zugänglich gemacht werden kann.

    Es gibt Bestimmungen für barrierefreies Bauen es heißt auch behinderten-gerechtes Bauen. Diese Bestimmungen stehen in der Bauordnung.

    In Österreich gibt es für jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. Die Bestimmungen für barrierefreies Bauen stehen noch nicht in jeder Bauordnung von jedem Bundesland drinnen. 

    Wann sieht das Gleichstellungsrecht eine Zumutbarkeitsprüfung vor?

    Gebäude, die niemals barrierefrei zugänglich sind, brauchen eine Zumutbarkeits-Prüfung. So verlangt es das Gleichstellungs-Recht. Ein Beispiel dafür ist der Stephansdom in Wien.

    Bestimmte Teile von Gebäuden, die niemals barrierefrei zugänglich sind, brauchen eine Zumutbarkeits-Prüfung. So verlangt es das Gleichstellungs-Recht. Ein Beispiel dafür sind Burg-Ruinen. 

    Wann ist eine Maßnahme zumutbar?

    • Eine Maßnahme für barrierefreie Zugänglichkeit ist zumutbar, wenn die Maßnahme gemacht werden kann. Wenn das so ist, müssen die Barrieren beseitigt werden.
    • Eine Maßnahme für barrierefreie Zugänglichkeit ist zumutbar, wenn die Person, die für das Gebäude verantwortlich ist, die Maßnahme bezahlen kann. Eine Maßnahme für barrierefreie Zugänglichkeit ist auch zumutbar, wenn die Person, die für das Gebäude verantwortlich ist, öffentliche Förderungen bekommen kann. Das heißt, wenn die Person Geld bekommt um die Barrieren zu beseitigen.
    • Ob eine Maßnahme für barrierefreie Zugänglichkeit zumutbar ist, hängt davon ab, wie viel Zeit vergangen ist, seit das Gesetz gilt. Das Gesetz gilt seit 1. Januar 2006.

    Manchmal kann ein Gebäude nicht vollständig barrierefrei gemacht werden. Trotzdem muss die Person, die für das Gebäude verantwortlich ist, das Gebäude besser zugänglich machen.
    Denn es darf keine Person mit Behinderung  wegen vorhandener Barrieren diskriminiert werden.

    Bei Gebäuden, die neu gebaut werden, ist es zumutbar, dass die Gebäude barrierefrei sind. Barrierefreies Bauen ist nicht viel teurer.

    Ausnahmen

    • Es gibt eine Ausnahme. Wenn es eine Barriere gibt, die die Vorschriften der Bauordnung verletzt, muss die Barriere sofort beseitigt werden.
    • Es gibt auch eine Ausnahme, wenn eine General-Sanierung gemacht wird.  

    Eine General-Sanierung machen heißt, dass ein Gebäude wieder erneuert wird. Wenn eine General-Sanierung fertig ist, müssen alle Barrieren entfernt werden.

    Übergangsbestimmungen

    • Für Barrieren von Gebäuden gibt es Übergangs-Bestimmungen.
    • Für Barrieren im öffentlichen Verkehr gibt es Übergangs-Bestimmungen.

    Übergangs-Bestimmungen sind dazu da, dass die Bestimmungen für barrierfreie Zugänglichkeit nach und nach bis zum Jahr 2016 umgesetzt werden.

    Übergangs-Frist

    Es gibt eine Übergangs-Frist die 10 Jahre dauert. In der Übergangs-Frist gilt auch das BGStG.

    Das heißt, dass in dieser Zeit Barrieren von Gebäuden beseitigt werden sollen.
    Das heißt, dass in dieser Zeit Barrieren von Verkehrsmitteln beseitigt werden sollen.

    • Das BGStG gilt in der Übergangs-Frist nur, wenn es nicht zu teuer ist, dass Barrieren beseitigt werden.
    • Das BGStG gilt in der Übergangs-Frist ab 2007, wenn es nicht mehr als 1.000 Euro kostet dass Barrieren beseitigt werden.
    • Das BGStG gilt in der Übergangs-Frist ab 2010, wenn es nicht mehr als 3000 Euro kostet dass Barrieren beseitigt werden.
    • Das BGStG gilt in der Übergangs-Frist ab 2013, wenn es nicht mehr als 5000 Euro kostet dass Barrieren beseitigt werden.

    Barrierefreie Kommunikation und Information

    Unterstützte Kommunikation

    Personen mit verschiedenen Behinderungen benutzen oft unterstützende Technologien. Zum Beispiel benutzen Personen, die nicht sprechen können, technische Hilfsmittel für die Kommunikation. Oder zum Beispiel benutzen Personen, die sich nicht bewegen können, einen Computer mit ihrem Augenliedschlag.

    Assistierende Technologien

    Assistive Technologien und Assistierende Technologien sind technische Hilfsmittel für den Computer.

    Es gibt verschiedene assistierende Technologien, die Personen mit Behinderung unterstützen.

    Durch assistierenden Technologien Können Personen mit Behinderung mit einem Computer und mit dem Internet umgehen.

    Beispiele für assistierende Technologien:

    Für Personen mit Behinderung gibt es besondere Tastaturen für den Computer.

    • Es gibt Tastaturen mit größeren Tasten.
    • Es gibt Tastaturen mit kleineren Tasten.
    • Es gibt Tastaturen mit besonderen Tasten.
    • Es gibt Tastaturen, die eine Person mit nur einer Hand bedienen kann.


    Es gibt elektronische Zeigegeräte. Mit einem elektronischen Zeigegerät kann eine Person mit Behinderung am Bildschirm vom Computer arbeiten. Die Person braucht dazu keine Hände. Es gibt zum Beispiel elektronische Zeigegeräte, die eine Person mit den Augen bedienen kann.

    Es gibt für Personen mit Behinderung Stäbe, die am Kopf getragen werden. Damit kann eine Person zum Beispiel Tasten drücken. Es gibt für Personen mit Behinderung Stäbe, die vom Mund gehalten werden oder die am Kinn getragen werden. Damit kann eine Person zum Beispiel Tasten drücken.

    Es gibt Joysticks. Man spricht das so aus: Tschoistik. Ein Joystick ist ein Hebel, mit dem man etwas steuern kann. Den Joystick kann man statt der Maus verwenden. Mit einem Joystick kann eine Person mit Behinderung am Computer arbeiten. Den Joystick kann eine Person mit den Händen bewegen, oder mit den Füßen, oder mit dem Kinn.

    Es gibt Trackballs. Man spricht das so aus: Träkbol.
    Ein Trackball ist ein beweglicher Ball. Der Ball befindet sich auf einem Sockel.
    Den Trackball kann man statt einer Maus verwenden. Mit einem Trackball kann eine Person mit Behinderung am Bildschirm von einem Computer arbeiten.

    Es gibt Touch-Screens.
    Man spricht das so aus: Tatsch Skrien.
    Mit Touch-Screen kann eine Person mit Behinderung den Bildschirm berühren und so am Computer arbeiten.

    • Man kann den Touch-Screen statt der Maus verwenden.
    • Man kann den Touch-Screen statt der Tastatur verwenden.
    • Man kann einen Touch-Screen in den Computer einbauen. Manchmal hat der Computer schon Touch-Screen.

    Für blinde und sehbehinderte Personen gibt es eine Braillezeile für den Computer. Man spricht das so aus: Breilzeile. Mit einer Braillezeilen kann eine blinde oder sehbehinderte Person alles lesen, was auf dem Bildschirm steht. Die Braillezeilen liest die Person mit ihren Finger.

    Es gibt Bildschirm-Tastaturen am Computer. Bei einer Bildschirm-Tastatur, ist die Tastatur auf dem Bildschirm.

    • Die Bildschirm-Tastatur kann eine Person mit Behinderung mit der Maus bedienen. Das heißt, eine Person muss mit der Maus auf die Bildschirm-Tastatur drücken.
    • Die Bildschirm-Tastatur kann eine Person mit Behinderung auch mit dem Trackball bedienen oder mit dem Joystick.
    • Mit dem Touch-Screen kann eine Person die Bildschirm-Tastatur auch bedienen. Oder mit einem elektronischen Zeigegerät.

    Bildschirm-Tastaturen unterstützen vor allem Personen mit Behinderung, die eine Mobilitäts-Einschränkung haben. Das sind Personen, die sich nur schwer bewegen können. Oder gar nicht bewegen können.

    Es gibt Bildschirm-Lupen. Damit kann eine Person alles am Bildschirm vergrößern. Bildschirm-Lupen unterstützen vor allem blinde und sehbehinderte Personen.

    Es gibt Screen Reader. Man spricht das so aus: Skrien Rieder. Ein Screen Reader liest alles vor, was am Bildschirm steht. Den Screen Reader benutzen vor allem blinde und sehbehinderte Personen.

    Es gibt Sprach-Erkennungs-Programme. Mit Sprach-Erkennungs-Programmen kann eine Person mit ihrer Stimme Daten am Computer eingeben.
    Zum Beispiel Texte oder E-Mails. Die Person braucht dazu keine Tastatur und keine Maus.

    Visuelle Kommunikation – Gebärdensprachen

    Die Gebärden-Sprache ist eine eigene Sprache. Durch sie haben gehörlose Personen eine eigene Gehörlosen-Kultur entwickelt.

    Die Gebärden-Sprache wird in Österreich seit 1. September 2005 als eigene Sprache anerkannt. Sie nennt sich Österreichische Gebärden-Sprache. Daher haben gehörlose Personen das Recht, dass sie Informationen in Gebärden-Sprache bekommen.

    Es gibt zum Beispiel Fernseh-Sendungen in Gebärden-Sprache. Oder es gibt zum Beispiel Videos auf Homepages in Gebärden-Sprache. Wenn es Informationen in Gebärden-Sprache gibt können gehörlose Personen die Informationen besser verstehen.

    Mediale Kommunikation

    Es gibt Bücher, die man anhören kann. Diese Bücher muss man nicht selber lesen.

    Für blinde und sehbehinderte Personen gibt es bei Filmen eine Beschreibung der Bilder, die sie anhören können. Dadurch wissen blinde und sehbehinderte Personen was gerade in einem Film passiert.

    Es gibt auch Informationen über das Radio.
    Es gibt auch Informationen über das Internetradio.
    In Österreich gibt es ein barrierefreies Radio.

    Barrierefreies Internet

    Das WWW ist ein weltweites Hypertext-System, das über das Internet abgerufen werden kann. Informationen in Form von Texten und Bildern sind dabei über ein weltweites Netz miteinander verbunden.

    Das Internet ist heute als Informations- und Kommunikationsmedium ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Jede/r kann bei Vorhandensein entsprechender technischer Ausrüstung (Computer und Webbrowser) das Internet nutzen. Aber kann das wirklich jeder?

    Was erwartet sich ein User/eine Userin vom Internet?

    • einfacher, örtlich und zeitlich uneingeschränkter Zugang zu Informationen
    • möglichst Hard- und Softwareunabhängiger Zugang
    • umfangreiche Suchfunktion
    • einfache, übersichtliche und gut strukturierte Websites
    • Websites, die in einer verständlichen Sprache verfasst sind

    Das Gleiche erwarten Menschen mit Behinderung vom Internet!

    Barrierefreie Information

    Personen mit Lernschwierigkeiten brauchen Informationen in leicht verständlicher Sprache.

    Für leicht verständliche Sprache gibt es ein LL Zeichen. LL heißt Leicht – Lesen.  Alle Websites mit dem LL Zeichen sind leicht lesbar und in verständlicher Sprache geschrieben.

    Websites mit dem LL Zeichen sind auch für Personen ohne Lernschwierigkeiten zugänglich. Sie sind für alle Personen, die sich in einfacher Sprache informieren wollen.