Das Sozialministeriumservice – die zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Assistenzbedarf

Das Sozialministeriumservice mit seinen neun Landesstellen ist eine Behörde des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Es ist die zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Assistenzbedarf.

Aufgaben

Der Schwerpunkt liegt in der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung, gesundheitlicher Beeinträchtigung und/oder Benachteiligung.

Das Sozialministeriumservice koordiniert und fördert dabei eine breite Palette von vernetzten Angeboten. Diese Dienstleistungen richten sich sowohl an Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen als auch an Unternehmen.

Das Sozialministeriumservice stellt auch einen Grad der Behinderung fest und stellt Behindertenpässe sowie Parkausweise aus.

Im Bereich der Behindertengleichstellung führt das Sozialministeriumservice Schlichtungsverfahren durch und informiert auch über die Beseitigung von Barrieren.

Renten und Entschädigungen zahlt das Sozialministeriumservice unter anderem an Opfer von Krieg und Verbrechen aus. Die Unterstützung pflegender Angehöriger, Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung und die Abwicklung des Pflegekarenzgeldes sind ebenfalls wichtige Aufgabengebiete.

Gesetzliche Grundlagen

Einschätzungsverordnung/Richtsatzverordnung

Seit 2010 ist zusätzlich zur Richtsatzverordnung (RVO) - zur Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz - die sogenannte Einschätzungsverordnung (EVO) zur Feststellung des Grades der Behinderung in Kraft getreten.