Zusatzeintragungen sind bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag (auch formlos) im Behindertenpass möglich:
Copyright: Sozialministeriumservice
Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätsein-schränkung aufgrund einer Behinderung
Copyright: Sozialministeriumservice
Copyright: Sozialministeriumservice
Copyright: Sozialministeriumservice
Gesundheitsschädigung gem. § 2 Abs.1 erster Teilstrich VO
Copyright: Sozialministeriumservice
Copyright: Sozialministeriumservice
Gesundheitsschädigung gem. § 2 Abs.1 dritter Teilstrich VO
Copyright: Sozialministeriumservice
Copyright: Sozialministeriumservice
Copyright: Sozialministeriumservice
Copyright: Sozialministeriumservice
Copyright: Sozialministeriumservice
Copyright: Sozialministeriumservice
Copyright: Sozialministeriumservice
Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes
Seit 2014 werden Ausweise gemäß § 29 b Straßenverkehrsordnung (StVO), kurz Parkausweise,vom Sozialministeriumservice gebührenfrei ausgestellt. Weiterlesen ›
Die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten dient unter anderem der Erlangung eines erhöhten Kündigungsschutzes (ab 50% Grad der Behinderung).Sollten Sie Schüler/-in oder Student/-in ohne Beschäftigung, bzw. Pensionist/-in ohne Beschäftigungsverhältnis sein oder das 65. Lebensjahr überschritten haben und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können Sie dem Kreis der begünstigten Behinderten nicht angehören.In diesem Falle besteht die Möglichkeit, Ihren Grad der Behinderung über das Behindertenpassverfahren feststellen zu lassen Weiterlesen ›
Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, können als Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Diese Aufwendungen verringern das versteuernde Einkommen. Weiterlesen ›
Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds oder eine Gratis-Autobahnvignette erhalten. Weiterlesen ›