Der erhöhte Kündigungsschutz gilt NICHT:
- während der ersten vier Jahre eines ab 1.1.2011 neu begründeten Arbeitsverhältnisses mit einem:einer begünstigten Behinderten
- während der ersten sechs Monate eines ab 1.1.2011 neu begründeten Arbeitsverhältnisses mit einem:einer noch nicht begünstigten Behinderten, der:die während dieses Arbeitsverhältnisses begünstigte:r Behinderte:r wird
- während der ersten sechs Monate eines vor dem 1.1.2011 begründeten Arbeitsverhältnisses
Ausnahme!
Ausnahme in allen drei Punkten bei Arbeitsunfall, Arbeitsplatzwechsel im Konzern!
- bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Enden eines befristeten Arbeitsverhältnisses durch Zeitablauf
- berechtigte fristlose Entlassung