Auf Wunsch wird das Ansuchen an alle in Frage kommenden Kostenträger weitergeleitet. Es sind die bei anderen Stellen grundsätzlich möglichen Förderungen bei der Bemessung der Zuwendungen zu berücksichtigen.
Zuwendungen aus dem "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung" können Personen gewährt werden, die durch ein mit ihrer Behinderung im Zusammenhang stehendes Ereignis in eine soziale Notlage geraten sind.Mit der Unterstützung soll die Notlage gemildert oder beseitigt werden.Die Antragstellung hat grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens zu erfolgen.
Menschen mit Behinderung (die aufgrund Ihrer Behinderung in eine soziale Notlage geraten sind)
Auf Wunsch wird das Ansuchen an alle in Frage kommenden Kostenträger weitergeleitet. Es sind die bei anderen Stellen grundsätzlich möglichen Förderungen bei der Bemessung der Zuwendungen zu berücksichtigen.
Auf die Gewährung von Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Den Antrag können Sie auch online stellen.
Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.
Online Antrag auf Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen sind bei der jeweils örtlich zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice einzubringen.