Menschen mit Behinderung

Das Sozialministeriumservice versteht sich als zentrale Anlaufstelle des Bundes für Menschen mit Behinderung, Erkrankung oder sonstiger Benachteiligung.

Auch für deren Angehörige sowie für Unternehmen, die Menschen mit Benachteiligungen bereits beschäftigen bzw. zukünftig einstellen möchten, steht das Sozialministeriumservice als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die zentrale Aufgabe des Sozialministeriumservice liegt in der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Dabei steht die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für diesen Personenkreis im Vordergrund, die in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern und -partnerinnen in den Bundesländern (Arbeitsmarktservice, Land, private Träger) bewältigt wird.

Im Bereich der gesellschaftlichen Inklusion von Menschen mit Behinderung stellt das Sozialministeriumservice Behindertenpässe aus und ist seit 1.1.2014 ist auch für die Ausstellung von Parkausweisen gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung zuständig.

Zudem hat sich das Sozialministeriumservice in den letzten Jahren zu einer zentralen Begutachtungsstelle entwickelt. In diesem Sinn erstellt es mittlerweile verschiedene Gutachten wie z.B. zur Erlangung der erhöhten Familienbeihilfe oder zur Geltendmachung des Freibetrages wegen Behinderung gemäß Einkommenssteuergesetz 1988 etc. Bei dieser Tätigkeit wird das Sozialministeriumservice auf den Gebieten der Medizin, Berufskunde und Arbeitspsychologie durch Sachverständige unterstützt, die bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung auf berufsspezifisches Fachwissen zurückgreifen und auch psychodiagnostische Verfahren zur Leistungsbeurteilung und Ressourcenfeststellung nutzen.

Mit 1.1.2006 wurde dem Sozialministeriumservice durch den Vollzug des Bundes-Behinder­tengleichstellungsrechts eine weitere wichtige Aufgabe übertragen.