Geglücktes Arbeitstraining und Beihilfen führten zur Anstellung in einem kleinen Kosmetikbetrieb.
Mitarbeiterin, Anfang 20, Skoliose-Erkrankung.
kleiner Kosmetikbetrieb im 8. Bezirk „Art of Cosmetic" R.Pikal GesmbH, GeschäftsführerInnen Frau Irmi Mayerhofer und Frau Roswitha Sidibe.
Kosmetikerin + Empfang.
Mitarbeiterin wurde von Beginn an während des Arbeitstrainings sehr geschätzt, Erkrankung war sekundär, da Einstellung zur Arbeit und Motivation sehr positiv.
Arbeitstraining über AMS, dann war Entscheidung fällig: Mitarbeiterin in DV aufnehmen oder nicht? Da kleiner Betrieb mit finanziellen Einschränkungen, war Info über Förderung des Sozialministeriumservice (Entgeltbeihilfe) ausschlaggebend für Aufnahme eines fixen DV.
Günstig: Eingliederungsbeihilfe AMS; Aussicht auf Förderungen des Sozialministeriumservice (durch rasche Unterstützung durch das Sozialministeriumservice konnte eine Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe erwirkt werden, nach Ablauf dieser wird um Entgeltbeihilfe angesucht), Arbeitsplatzadaption wurde durch die PVA übernommen (ergonomischer Stuhl für die Mitarbeiterin); die motivierte und positive Einstellung des Betriebes.
Ungünstig: Mitarbeiterin war nicht Kombilohnbeihilfe-fähig (AMS), daher konnte dem Wunsch nach einer TZ-Beschäftigung nicht eingewilligt werden; Mitarbeiterin hat durch Skoliose-Erkrankung verminderte Arbeitsleistung (braucht mehr Pausen, muss sich hinlegen können, etc.) - dies konnte aber durch die Förderungen kompensiert werden.
Verminderte Arbeitsleistung durch Erkrankung bzw. Schmerzen bei bestimmten Tätigkeiten - Förderungen und ergonomische Arbeitsausstattung.
Förderungen durch Sozialministeriumservice, AMS und PVA; allgemein die gute Arbeit der Mitarbeiterin.
(c) Sozialministerium in Kooperation mit dem Sozialministeriumservice