Auf Grund einer Augenerkrankung orientierte sich ein Taxifahrer neu und machte eine Ausbildung zum Gewerblichen Masseur.
Hr. C. ist 49a alt und war 20 Jahre als Taxifahrer tätig. Auf Grund einer Augenerkrankung orientierte er sich neu und machte eine Ausbildung zum Gewerblichen Masseur und zum Sportmasseur. Der Mitarbeiter ist seit zwei Jahren im Betrieb tätig und hat sich gut integriert.
Das Massagefachinstitut des Blinden- und Sehbehindertenverbandes WNB beschäftigt insgesamt 23 Personen. Davon sind 19 MitarbeiterInnen blind oder sehbehindert. 83% der Belegschaft des Instituts haben eine festgestellte Behinderung. Pro Jahr werden rd. 20.000 Massagen durchgeführt. Der Verband ist somit einer der größten Arbeitgeber in diesem Bereich von blinden und sehbehinderten Menschen in Österreich.
Die von Hrn. C. angewendeten Techniken sind: Klassische Massage, Fußreflexzonenmassage, Lymphdrainage, Akupunkturmassage und Segmenttherapie
Alle MitarbeiterInnen sind teilzeitbeschäftigt, da die Tätigkeit in der Massage sehr anstrengend ist. Um gesundheitspräventiv die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, wird jeder Mitarbeiter auch selbst zumindest einmal pro Woche von einem Kollegen massiert.
Diese Austauschbehandlung hat zusätzlich zum Wohlfühlfaktor auch den Nebeneffekt, dass Techniken ausgetauscht, erprobt und vertieft werden können, bevor sie dann am Kunden selbst praktiziert werden. Die Massagekabinen sind barrierefrei und standardisiert, um Arbeitsmittel nicht suchen zu müssen. Auch Assistenzhunde sind im Massage-Fachinstitut des BSWWNB willkommen – zwei Masseure besitzen sogar selbst einen Blindenführhund, der Ihnen oft den Weg in die Arbeit bzw. nach Hause erleichtert.
Die Personengruppe der blinden und sehbehinderten Menschen ist im Bereich der Massage sehr gut ausgebildet. Das SMS, AMS und PVA stellt hier Fördermittel zur Verfügung. Das Berufsbild eignet sich besonders für Menschen mit Seheinschränkungen, es hat Tradition und wird in der Öffentlichkeit positiv mit der Zielgruppe verbunden.
Die Arbeitsassistenz bewirbt Schulungen und Berufsausbildungen für die Zielgruppe, beantragt Fördermittel und vermittelt die MasseurInnen an das Fachinstitut.
Dem Arbeitsbeginn ging ein einmonatiges Arbeitstraining, finanziert vom AMS, voran.
Hr. C. konnte zunächst nur als Karenzvertretung eingestellt werden. Das Arbeitsverhältnis konnte durch Freiwerden einer Position im Anschluss unbefristet ausgesprochen werden.
Nein.
Es werden laufend Lohnkostenzuschüsse bezogen und die Arbeitsplätze wurden für die Barrierefreiheit teilgefördert.
Hr. C. ist von seiner Persönlichkeit sehr umgänglich, passt gut ins Team ist leistungsbereit und belastbar.
Sehbehinderungen sind sehr unterschiedlich in ihrer Auswirkung und werden auch unterschiedlich wahrgenommen. Um zu verstehen wie, bzw. was ein sehbehinderter Mensch sieht, ist es wichtig, sich das Sehvermögen beschreiben zu lassen oder mit Simulationsbrillen im Rahmen einer Selbsterfahrung Eindrücke und Verständnis zu gewinnen
Gerade für blinde Menschen müssen Arbeitsplätze klar strukturiert und aufgebaut werden. Das Beispiel der standardisierten Kabinen im Massagefachinstitut zeigt, wie für eine Vielzahl an blinden und sehbehinderten Menschen ein gut funktionierendes System aufgebaut werden kann. Bei der Planung von neuen Arbeitsplätzen ist es wichtig von Beginn an auf die Barrierefreiheit zu achten.
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